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   KG, 20.05.1980 - 1 W XX B 1518/80   

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KG, 20.05.1980 - 1 W XX B 1518/80 (https://dejure.org/1980,14849)
KG, Entscheidung vom 20.05.1980 - 1 W XX B 1518/80 (https://dejure.org/1980,14849)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 1980 - 1 W XX B 1518/80 (https://dejure.org/1980,14849)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Es sieht sich daran aber durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4. Juni 1974 (BayObLGZ 1974, 249, 251 f), 6. Juli 1979 (DÖV 1979, 830, 831) und 16. Juni 1983 (BayObLGZ 1983, 138, 143) sowie des Kammergerichts vom 20. Mai 1980 (OLGZ 1981, 43, 44 ff) gehindert.

    Abschiebungshaft darf nur angeordnet werden, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß die Abschiebung des Ausländers ohne seine Inhaftierung wesentlich erschwert oder vereitelt würde (vgl. BGHZ 75, 375, 382; BayObLGZ 1973, 336, 340; KG OLGZ 81, 43, 44; Schiedermair, Handbuch des Ausländerrechts § 16 AuslG Anm. 10; Marxen, Deutsches Ausländerrecht § 16 AuslG Rdn. 7; hohe Wahrscheinlichkeit fordern: OLG Stuttgart, Die Justiz 1978, 236, 237; OLG Düsseldorf Inf AuslR 1980, 263, 264; auch KG OLGZ 1968, 193, 199).

    Auch das Kammergericht argumentiert mit der Gefahr, daß sich der Ausländer, der bisher seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen sei, angesichts der Entschlossenheit der Ausländerbehörde, die Entfernung aus dem Bundesgebiet zwangsweise durchzusetzen, der Ergreifung entziehe, dadurch den Verwaltungsaufwand entwerte und eine ihm nicht zustehende Verzögerung der Abschiebung erreiche (vgl. KG OLGZ 81, 43, 44 f).

  • OLG Schleswig, 03.03.1993 - 2 W 4/93

    Ausländerrecht: Zulässigkeit von Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Eine solche Gefährdung ist anzunehmen, wenn der Ausländer die Abschiebung in einer Weise behindert, die nicht durch einfachen Zwang überwunden werden kann (BGHZ 75, 375, 382, 383; BayObLG z. B. NJW 1983, 522, 523; KG OLGZ 81, 43, 45; OLG Stuttgart NJW 1980, 2029; OLG Düsseldorf EZAR 135 Nr. 5; OLG Hamm OLGZ 1977, 157, 160; Kanein/Renner, 5. Aufl., § 57 AuslG RdNr. 15 m. w. N.; Noltze/ Ernecke in NVwZ 1986, 24), was beispielsweise dann gegeben sein kann, wenn die Abschiebung daran zu scheitern droht, daß der nicht freiwillig ausreisende Ausländer die zur Ausreise notwendigen Papiere zu verheimlichen sucht (BGH a.a.O., S. 383).
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